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   BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05   

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https://dejure.org/2007,37673
BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05 (https://dejure.org/2007,37673)
BPatG, Entscheidung vom 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05 (https://dejure.org/2007,37673)
BPatG, Entscheidung vom 27. Februar 2007 - 33 W (pat) 105/05 (https://dejure.org/2007,37673)
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  • EuGH, 12.02.2004 - C-265/00

    Campina Melkunie

    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Solche Zeichen oder Angaben müssen im Gemeininteresse allen Unternehmen zur freien Verfügung belassen werden (vgl. EuGH GRUR 2004, 680 - BIOMILD).
  • EuGH, 23.10.2003 - C-191/01

    EIN WORTZEICHEN KANN VON DER EINTRAGUNG ALS GEMEINSCHAFTSMARKE AUSGESCHLOSSEN

    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • BGH, 28.08.2003 - I ZB 6/03

    "Cityservice"; Unterscheidungskraft eines sprachüblich gebildeten Wortzeichens

    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Kann einer Wortmarke ein für die fraglichen Dienstleistungen im Vordergrund stehender beschreibender Begriffsinhalt zugeordnet werden oder handelt es sich sonst um ein gebräuchliches Wort der deutschen Sprache oder einer bekannten Fremdsprache, das vom Verkehr - etwa auch wegen einer entsprechenden Verwendung in der Werbung - stets nur als solches und nicht als Unterscheidungsmittel verstanden wird, so ergibt sich daraus ein tatsächlicher Anhalt dafür, dass ihr jegliche Unterscheidungskraft fehlt (vgl. BGH GRUR 2003, 1050, 1051 - Cityservice).
  • BGH, 17.02.2000 - I ZB 33/97

    Bücher für eine bessere Welt; Unterscheidungskraft einer Wortfolge

    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Nach dieser Vorschrift sind von der Eintragung solche Marken ausgeschlossen, die ausschließlich aus Angaben bestehen, die im Verkehr u. a. zur Bezeichnung der Beschaffenheit, der Bestimmung oder der Bezeichnung sonstiger Merkmale der in Frage stehenden Dienstleistungen dienen können (vgl. BGH GRUR 2000, 882 - Bücher für eine bessere Welt; EuGH GRUR 2004, 146 - DOUBLEMINT).
  • EuG, 31.01.2001 - T-135/99

    Taurus-Film / OHMI (Cine Action)

    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Ein der Annahme der Unterscheidungskraft entgegenstehender Aussagegehalt der Marke muss jedoch so deutlich und unmissverständlich hervortreten, dass er für den unbefangenen Durchschnittsverbraucher unmittelbar und ohne weiteres Nachdenken erkennbar ist (vgl. Ströbele/Hacker, a. a. O., § 8, Rdnr. 54, und EuG GRUR Int. 2001, 556 - CINE ACTION).
  • BPatG, 02.03.2004 - 33 W (pat) 284/02
    Auszug aus BPatG, 27.02.2007 - 33 W (pat) 105/05
    Das Element "line" weise auf eine zur Verfügung stehende Telefon-, Daten- oder sonstige Telekommunikationsverbindung hin (unter Verweis auf BPatG 29 W (pat) 209/96 - Sales Line, und 33 W (pat) 284/02 - Online Finance).
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